Uneinigkeit auf breiter Front

Relativ schwer zu beantworten ist für die deutsche Gerichtsbarkeit die Frage nach der Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetztes im Zusammenhang mit Bürgschaftsverträgen bei der Kreditabsicherung. Das Verbraucherkreditgesetz ist rechtliche Basis für Darlehensgeschäfte oder Abzahlungskäufe von Privatpersonen und räumt dem Verbraucher u.a. ein Widerrufsrecht ein. Inwieweit dieses Recht auch auf Bürgschaftserklärungen, welche von Privatpersonen abgegeben werden, anwendbar ist, bleibt umstritten. So stand das Oberlandesgericht Düsseldorf auf dem Standpunkt, dass eine Bürgschaft kein Kreditvertrag im Sinne des Gesetzes ist und das Oberlandesgericht Hamm stellte klar, dass sich ein Bürge nicht am Kreditvertrag auf Seiten des Darlehensnehmers beteiligt. Gänzlich anderer Auffassung war das Landgericht Köln, das einem Darlehensbürgen die gleichen Rechte zubilligt wie einem Kreditnehmer.