Banken dürfen Gebühren bei Auslandseinsatz der Kreditkarte verlangen

Ursprung zahlreicher Diskussionen bis zum heutigen Tag ist die Revision eines Urteils des Landgerichts Bambergs aus dem Jahre 1995 durch den Bundesgerichtshof zwei Jahre später. Inhalt dieser Rechtssache war die bei zahlreichen Banken gängige Praxis, ihren Kunden Umtauschgebühren für die Nutzung einer Kreditkarte im Ausland zu berechnen. Diese Praxis - im konkreten Fall ging es um die Barclays-Bank - wurde vom Bamberger Landgericht zunächst für unzulässig erklärt. Im Jahre 1997 verwarf der BGH dann dieses Urteil und erklärte, dass die Erhebung einer Gebühr für die Währungsumrechnung bei Kreditkartenbenutzung im Ausland nicht zu beanstanden ist. Derartige Klauseln als Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken gehören in den Bereich der Selbstverantwortung eines Kartenanbieters hinsichtlich Art und Umfang der von ihm angebotenen Leistungen sowie der Bemessung des Entgelts.