Auskunfteien grundsätzlich für die Richtigkeit ihrer Daten haftbar

Sicherlich nicht die Regel, in dieser Form aber wohl auch kein Einzelfall: Eine Auskunftei - hierzu zählen Unternehmen wie die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung SCHUFA, Infoscore oder Bürgel - liefert schlichtweg falsche Informationen im Zuge einer durch ein Unternehmen angeforderten Bonitätsüberprüfung. Die interessante Frage, wer denn für derartige Falschmeldungen haftet, beantwortete das Hamburger Amtsgericht im Jahr 2006 eindeutig: Die Auskunftei. Im zugrunde liegenden Fall wurden die unzutreffenden Auskünfte übermittelt, das Unternehmen habe "Verbindlichkeiten in unbekannter Höhe", "gelegentliche Zielüberschreitungen" (Überziehung des Kontos) und die Bonität liege weit unterhalb der Kreditlinie. Hier liegt den Ausführungen des Gerichts folgend eine Kreditgefährdung gemäß § 824 BGB vor.