Zweckgebundener Darlehensvertrag für nichtig erklärt

Das Oberlandesgericht Frankfurt / Main traf eine Entscheidung, die dem Leser auf den ersten Blick vielleicht nicht vollkommen verständlich erscheint: Ein Vertrag mit einer Aktiengesellschaft (AG), welcher die Gewährung eines Kredits an einen Dritten zum Gegenstand hat, wurde gemäß § 71a Abs. 1 AktG für nichtig erklärt, wenn der Zweck der Kreditaufnahme ausschließlich in der Finanzierung des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft besteht. Rechtsgültig ist ein derartiger Vertrag - der Auffassung des OLG folgend - nur dann, wenn es sich bei dem besagten Dritten um einen Arbeitnehmer der AG oder eines mit der AG verbundenen Unternehmens handelt.