Kreditrecht aktuell - Grundlegendes zum Kredit Recht

Kreditrecht - ein schwieriges Thema...

Kreditrecht kann komplizierter sein, als man denkt!

Recht im Kredit Bereich

Unter dem Begriff Kreditrecht werden gemeinhin all jene rechtlichen Regelungen subsumiert, die das Handeln mit Krediten und sämtliche Umstände um diesen Handel betreffen. Diese Klauseln über das Kreditrecht sind niedergeschrieben und gesetzlich bindend. Wer Opfer betrügerischer Handlungen im Bereich des Kreditwesens geworden ist, kann mittlerweile aus einer Vielzahl auf das Gebiet Kreditrecht spezialisierter Anwälte auswählen.

Die wichtigsten Klauseln im Kredit Recht

Die gängige Praxis im Kreditbereich zeigt, dass Darlehen oft vorschnell vergeben werden. Die Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers erfolgt nicht in dem Maße, welches das Gebot des Kundenschutzes erfordern würde. So werden beispielsweise Kredite an Arbeitslose vergeben, bei welchen oft vorhersehbar ist, dass es bei der Darlehensrückzahlung schwierig werden wird. Die Folge ist, dass viele Kreditnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

Kreditvermittlung
Wer in der Bundesrepublik Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben will, welcher einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (§ 32 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes – KWG). Wer ohne diese erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt, begeht eine Straftat.
Ein Kreditvertrag, welcher unter Verstoß gegen diese Erlaubnispflicht geschlossen wurde, ist allerdings trotzdem wirksam, da oben zitierte Vorschrift kein Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB darstellt.

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Widerrufsrecht beim Kreditgeschäft
Schneller Kredit ohne Widerrufsrecht? Nein! Beim Verbraucherdarlehensvertrag steht dem Darlehensnehmer ein Widerrufsrecht zu (§ 495 Abs. 1 BGB). Für diesen Widerruf bedarf es der Textform, darunter fallen auch Telefax oder E-Mail. Im Widerruf muss die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch eine Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden (§§ 355 Abs. 1 Satz 2, 126b BGB). Der Widerrufende muss keine Begründung für seine Entscheidung geben.
Die Frist beträgt beim Widerrufsrecht zwei Wochen, zur Wahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist (§ 355 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 BGB). Wird die Belehrung erst nach Vertragsabschluss erteilt, beträgt die Frist einen Monat (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB).
Bei schriftlich abzuschließenden Verträgen beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, sein schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der einen oder des anderen zur Verfügung gestellt werden (§ 355 Abs. 2 Satz 3 BGB).

Wir haben an dieser Stelle eine Reihe interessanter Urteile aus den Bereichen Darlehen, Finanzierung, Bankenrecht etc. ausgewählt. Wir beschränken uns hierbei bewusst nicht nur auf aktuelle Rechtsprechung sondern lassen auch etwas länger zurückliegenden Verfahren ihren Raum.

Abtretung einer Kreditforderung
Der BGH erklärte die Abtretung einer Kreditforderung durch eine Bank an ein Inkassounternehmen grundsätzlich für rechtlich zulässig.
Aktiengeschäfte auf Kredit
Das OLG Celle befasste sich mit der Frage nach der Aufklärungs- und Fürsorgepflicht von Geschäftsbanken bei kreditfinanzierten Aktiengeschäften.
Arbeitnehmerdarlehen und Insolvenz
Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass ein faules Arbeitnehmerdarlehen bei Insolvenz des Arbeitgebers in jedem Fall steuerlich absetzbar ist.
Arbeitslosengeld II und Kredit
Das LSG Hessen befasste sich mit der Frage nach der Geltendmachung von Tilgungs- und Zinszahlungen für einen Ratenkredit bei Arbeitslosengeld II Empfängern.
Bankhaftung bei unterbliebener Kreditkündigung
Der BGH schränkte die Haftbarkeit einer Bank bei Unterbleiben einer frühzeitigen Kündigung eines Kredits an einen gewerblichen Kreditnehmer wesentlich ein.
Baukredit an Baubetreuungsunternehmen
Das Oberlandesgericht Celle begrenzte die Überwachungsvorschriften der Bank hinsichtlich der Mittelverwendung bei einem gewerblichen Baukredit.
Bürgenhaftung bei Krediterweiterung
Das OLG Frankfurt / Main bestätigte, dass eine Bürgschaft für einen Kredit unabhängig von einer eventuellen Krediterweiterung ist.
Bürgenhaftung beim Kontokorrentkredit
Der BGH schränkte die Höhe der Bürgenhaftung beim Kontokorrentkredit auf die Höhe des Schuldenstandes am Tage der Bürgschaftserklärung ein.
Bürgschaft des Ehemanns für Geschäftskredit
Das OLG Koblenz stellte klar, dass eine Bürgschaft für einen Geschäftskredit der Ehefrau unabhängig von einem eventuellen Ende der Ehe ist.
Bürgschaftsumfang beim Geschäftskredit
Der ständigen Rechtsprechung des BGH folgend beschränkt sich die Bürgschaftshaftung beim Geschäftskredit auf Forderungen, die den Anlass zur Erteilung der Bürgschaft gaben.
Finanzielle Überforderung bei mithaftenden Ehegatten
Der BGH steckte enge Grenzen für das Vorhandensein krasser finanzieller Überforderung bezüglich der Ehegatten-Mithaftung beim Geschäftskredit.
Firmensanierung über Angehörigenkredit
Das OLG Bamberg befasste sich mit der Frage nach der Überforderung bzw. Sittenwidrigkeit bei einem zum Zwecke der Firmensanierung aufgenommenen Angehörigenkredit.
Gebühren bei Nichtinanspruchnahme von Kredit
Das OLG Köln nahm Stellung zur Frage der Berechnung einer Abstandsgebühr, wenn ein Bankkunde ein auszahlungsreifes Darlehen doch nicht in Anspruch nimmt.
Herausgabe KFZBrief vor Tilgung
Das OLG Celle sah in der Herausgabe des ein Darlehen sichernden KFZ-Briefs vor vollständiger Tilgung eine Verletzung von Nebenpflichten.
Kreditbürgschaft nach Kreditkündigung
Das OLG Celle stellte klar, dass eine Kreditbürgschaft auch bei einer eventuellen Kreditkündigung mit Ratenzahlungsvereinbarung fortbesteht.
Kreditvertrag über Aktienerwerb
Das OLG Frankfurt / Main erklärte einen Darlehensvertrag an einen Dritten zum Zwecke des Aktienerwerbs für nichtig.
Schadenersatzpflicht von Auskunfteien
Das AG Hamburg bejahte die grundsätzliche Haftbarkeit von Auskunfteien für falsche Bonitätsauskünfte mit dem Argument der Kreditgefährdung.
Umrechnungsgebühr bei Kreditkartennutzung
Der BGH erklärte die gängige Bankenpraxis einer Gebührenerhebung für die Währungsumrechnung bei Benutzung der Kreditkarten im Ausland für rechtlich zulässig.
Verbraucherkreditgesetz und Bürgschaften
Nach wie vor weit auseinander gehen die Auffassungen deutscher Gerichte zur Frage der Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes bei Kreditbürgschaften.
Wirtschaftliche Überforderung des Kreditbürgen
Der BGH befasste sich mit der Berücksichtigung von Grundvermögen bei der Einschätzung zum Vorhandensein von wirtschaftlicher Überforderung eines Kreditbürgen.

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