Ein interessantes Urteil fällte das Oberlandesgericht Celle: Ein Autofahrer hatte den Erwerb eines Kraftfahrzeugs über eine Bank finanzieren lassen. Soweit also alles ganz normal. Doch vor vollständiger Tilgung des Darlehens teilte er der Bank mit, dass er den PKW verkauft habe und den Verkaufserlös zur Tilgung des Restdarlehens verwenden möchte. Der Kreditgeber war mit diesem Vorschlag einverstanden und händigte den Kfz-Brief an den Käufer aus obwohl dieser den Kaufpreis noch nicht auf das Girokonto des Verkäufers überwiesen hatte. Als der Käufer nicht zahlen konnte (oder wollte), verklagte der Autofahrer die Bank auf Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises. Das OLG in Celle gab dem Bankkunden Recht. In der Begründung wurde aufgeführt, dass die Bank wegen der Herausgabe des Kfz-Briefes ohne entsprechenden Zahlungseingang gegen die ihr aus dem Kreditvertrag obliegenden Nebenpflichten verstoßen habe. Damit wurde der Kunde jeglicher Sicherheit beraubt, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch wirklich nachkommt.