Vor dem Oberlandesgericht Bamberg wurde ein Fall verhandelt, der so oder ähnlich durchaus häufig ist: Der Sohn befindet sich mit seinem Unternehmen in einer finanzielle Krise, die Bank gewährt keinen weiteren Kredit mehr, also springt die Mutter ein. Im konkreten Fall nahm die Mutter des Besitzers einer angeschlagenen Baufirma bei der Bank ein Darlehen über 100.000 Euro auf, gesichert durch eine Grundschuld an ihrem Wohnhaus. Die Finanzspritze konnte dem Unternehmen letztlich nicht mehr helfen, die Mutter konnte aufgrund ihrer geringen Rente den Kredit nicht zurückzuführen. Folgerichtig betrieb die Bank nun die Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück. Hiergegen wurde Klage eingereicht, erwartungsgemäß allerdings erfolglos. Das Oberlandesgericht Bamberg argumentierte, dass die Frau nicht hinreichend darlegen konnte, dass sie durch den Kredit finanziell überfordert war und das beklagte Kreditinstitut hiervon Kenntnis hatte. Sittenwidrigkeit hinsichtlich der Bürgschaft hätte nur dann vorgelegen, wenn das Bankinstitut die Frau unter Vorrang der eigenen Gewinninteressen in eine ausweglose Schuldenfalle getrieben hätte. Diese Voraussetzungen waren in diesem Fall aber nicht gegeben, da die Frau über wertvollen Grundbesitz verfügte. Die Entscheidung, ihr Vermögen dem Sohn zur Sanierung dessen Unternehmens zur Verfügung zu stellen, lag dementsprechend im Bereich persönlichen Risikos.