Wenn die Kündigung eines Betriebsmittelkredits unterbleibt...

... obwohl sie aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation des Kreditnehmers angebracht wäre, haftet die Bank allein aufgrund der unterbliebenen Kündigung noch nicht gegenüber anderen Gläubigern ihres Kunden. Der Bundesgerichtshof stellte im Jahr 2001 klar, dass die Kenntnis der Kreditbank von der finanziell aussichtslosen Situation eines gewerblichen Kreditnehmers und die damit verbundene Unterlassung einer frühzeitigen Kündigung eines bestehenden Betriebsmittelkredits für sich genommen noch keine Haftung der Bank begründen. Um von einer sittenwidrigen Schädigung anderer Gläubiger ausgehen zu können - hierauf wurde im genannten Fall konkret abgezielt - müssen weitere belastende Umstände hinzukommen. Ein derartiges sittenwidriges Verhalten kann nach Auffassung des BGH beispielsweise dann angenommen werden, wenn das Geldinstitut seinen Kreditnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung eines Betriebsmitteldarlehens zum Widerruf von Vorbehaltslieferanten-Lastschriften rät oder sogar veranlasst, um selbst von Zahlungseingängen des Lieferanten zu profitieren (Befriedigung der eigenen Forderungen).