Informationen zum Auto-Leasing ohne Schufa Auskunft

Autoleasing schufafrei - was ist machbar?

KFZLeasing ohne Auskunft als Alternative

In Deutschland wechseln jedes Jahr Millionen Autos den Besitzer. Der überwiegende Teil dieser Fahrzeuge wird nicht in bar bezahlt, sondern entweder über Kredite oder mit einem Leasingvertrag finanziert. Problematisch wird die Angelegenheit dann, wenn der Autoleasing Interessent über eine "schlechte Schufaauskunft" verfügt. Die Lösung heißt Autoleasing ohne Schufa und ist günstiger als man oft denkt.

KFZLeasing schufafrei ist als Alternative für Autoleasing Interessenten gedacht, die über negative Schufaeinträge verfügen und daher bei "normalen" Kreditbanken keine Finanzierungszusage bekommen können. Auto Leasing schufafrei bedeutet nicht, dass der Kunde für die Vermittlung ohne Schufa einen extrem überhöhten Preis zu bezahlen hat. Entscheidend bei dieser KFZLeasing Variante ist meist die Frage, ob der Antragsteller den Eigenanteil leisten kann. Des Weiteren ist beim Autoleasing ohne Schufa Auskunft zu beachten, dass nicht jede Leasinggesellschaft für alle Berufsgruppen tätig ist. Manche schließen Selbständige und Freiberufler aus, andere werden nur für diese Berufsgruppe tätig.

Unser Angebot

Der Online Finanzdienst Rhein Main bietet Ihnen die Möglichkeit, ein Autoleasing ohne Schufa, für Menschen mit schlechter Bonität, Existenzgründer oder Menschen mit eidesstattlicher Versicherung zu beantragen.

Um eine erfolgreiche Vermittlung eines Leasing-Vertrages ohne Bonitätsprüfung vornehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
* Fester Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
* Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürger.
* Bei Ausländern eines Drittlandes mit uneingeschränkter Aufenthaltsberechtigung muss eine amtliche Meldebestätigung vorgelegt werden.
* Girokonto bei einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Kreditinstitut.

 

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Folgende Kraftfahrzeuge können geleast werden:
- PKW, Neu- und Gebrauchtfahrzeuge bis zu einem Alter von maximal 72 Monaten sowie max. 150.000 km Laufleistung.
- Transportfahrzeuge und Lastkraftwagen sowie Baumaschinen.
- Motorräder.
- Oldtimer, Klassiker und Youngtimer.
Die Mehrwertsteuer muss ausweisbar sein, für Arbeitslose und Empfänger von Sozialhilfeleistungen kann keine Vermittlung erfolgen!

 

 

 

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