Rürup Rente - steuerbegünstigte Altersvorsorge

Die neue Rüruprente im Überblick

Steuern sparen und gleichzeitig fürs Alter Vorsorge treffen...

... hierfür steht in Deutschland seit eingen Jahren der Begriff "Rüruprente". Tatsächlich handelt es sich hierbei um eine der wenigen Altersvorsorgevarianten, welche in steuerlicher Hinsicht begünstigt sind. Prinzipiell handelt es sich bei einem Sparplan nach Rürup um keine grundlegend neue Vorsorgeform. Wesensbestimmend ist vielmehr die Tatsache, dass der Sparer bestimmte Einschränkungen hinsichtlich der Vertragsfreiheit in Kauf nehmen muss. Diese Einschränkungen sind in Anbetracht einer deutlich höheren Steuerförderung während der Ansparzeit aber durchaus in Kauf zu nehmen.

Die Merkmale der Rüruprente

Oft falsch interpretiert wird der mit dem Abschluss einer Rürup-Rente verbundene Steuerzuschuss durch Freibetrag. Dieser Steuerzuschuss für persönliche Altersvorsorgeaufwendungen erhöht sich seit der Gesetzesänderung im Jahr 2005 - ausgehend von damals 12.000 Euro - jährlich um 2 Prozent bis Erreichen des Zielwertes von 20.000 Euro im Jahre 2025. Nicht bekannt ist vielen Betroffenen aber die Tatsache, dass auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung - und zwar nicht nur der Eigen-, sondern auch der Arbeitgeberanteil - mit eingerechnet werden.

Die mit dem Abschluss einer Rürup Altersvorsorge verbundenen steuerlichen Vorteile sind - wie oben bereits erwähnt - mit einigen Einschränkungen hinsichtlich der Vertragsmodalitäten verbunden. Konkret muss die Auszahlung des angesparten Kapitals als Rente und nicht in Form einer Einmalzahlung erfolgen. Der frühest mögliche Rentenbeginn liegt bei der Vollendung des 60. Lebensjahres. Des Weiteren ist keine Beleihung oder Verpfändung des Vorsorgevertrages möglich und es darf auch keine Übertragung oder Veräußerung der Ansparsumme erfolgen.

Was die konkrete Vertragsform einer Altersvorsorge nach Rürup anbetrifft, so sind aktuell lediglich klassische Rentenversicherungen sowie Fonds möglich. Bei Eintritt des Todesfalles ist eine Begünstigung von Erben nur dann möglich, wenn der Vertrag eine entsprechende Vereinbarung enthält. Die Leistung im Todesfall ist also nur in Form einer Zusatzversicherung inkludiert, welche separat abgeschlossen werden muss und zusätzliche Beitragsaufwendungen erfordert.

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